Rechtsprechung
   BVerwG, 23.05.1980 - IV C 84.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,648
BVerwG, 23.05.1980 - IV C 84.77 (https://dejure.org/1980,648)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.1980 - IV C 84.77 (https://dejure.org/1980,648)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 1980 - IV C 84.77 (https://dejure.org/1980,648)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,648) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Vorhabens im Außenbereich - Wiederaufbau von durch außergewöhnliche Ereignisse zerstörten Gebäuden - Begriff des vergleichbaren Gebäudes im Sinne des § 35 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 Bundesbaugesetz (BBauG) - Wiederaufbau eines Gebäudes unter Vornahme einer mehr ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des "vergleichbaren Gebäudes" i.S. von § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BBauG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1524 (Ls.)
  • DÖV 1980, 765
  • BauR 1980, 552
  • ZfBR 1980, 242
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 23.77

    Wiederaufbau von zerstörten Gebäuden im Außenbereich; Vor Inkrafttreten der

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1980 - 4 C 84.77
    "Vergleichbarkeit" erfordert unter anderem eine Gleichartigkeit auch in der Größe (vgl. Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124 [130]).

    Was in dieser Hinsicht verlangt werden muß, ergibt sich aus § 35 Abs. 5 Satz 2 BBauG: Wird der Wiederaufbau unter mehr als "geringfügige[n] Erweiterungen" ausgeführt, so wird damit zugleich der Rahmen überschritten, den das Erfordernis der "Vergleichbarkeit" dem durch § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BBauG erleichterten Wiederaufbau setzt (vgl. auch dazu das Urteil vom 8. Juni 1979 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 13.71

    Begriff des "Ortsteils" i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1980 - 4 C 84.77
    Soweit die Revision geltend macht, das Berufungsurteil sei insoweit in sich widersprüchlich, verkennt sie, daß aus der Zahl der vorhandenen Bauten nicht unmittelbar auf die für einen Ortsteil erforderliche Gewichtigkeit geschlossen werden kann (vgl. Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 13.71 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 31 S. 84. [85]).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1980 - 4 C 84.77
    Diese "Bewertung" des Berufungsgerichts (vgl. Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 2.66 - BVerwGE 31, 20 [21]) trägt den für die erforderliche Würdigung maßgebenden Gesichtspunkten voll Rechnung (vgl. dazu insbesondere das Urteil vom 6. November 1968 a.a.O. S. 22).
  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1980 - 4 C 84.77
    Das führt, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, zur Unzulässigkeit des umstrittenen Wohnhauses schon deshalb, weil das Haus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht (vgl. Urteil vom 29. April 1964 - BVerwG I C 30.62 - BVerwGE 18, 247 [252 ff.]).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 30.73

    Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1980 - 4 C 84.77
    Sie entspricht ungeachtet einer Entwicklung in diesem Bereich, durch die sie in an sich zu mißbilligender Weise durchbrochen worden ist, den tatsächlichen Gegebenheiten und der sich daraus ergebenden Schutzbedürftigkeit des Gesamtgebietes (vgl. Urteile vom 15. März 1967 - BVerwG IV C 205.65 - BVerwGE 26, 287 [BVerwG 15.03.1967 - IV C 205/65] [292 ff.] und vom 28. Februar 1975 - BVerwG IV C 30.73 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 33 S. 12 [18]).
  • BVerwG, 15.03.1967 - IV C 205.65

    Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1980 - 4 C 84.77
    Sie entspricht ungeachtet einer Entwicklung in diesem Bereich, durch die sie in an sich zu mißbilligender Weise durchbrochen worden ist, den tatsächlichen Gegebenheiten und der sich daraus ergebenden Schutzbedürftigkeit des Gesamtgebietes (vgl. Urteile vom 15. März 1967 - BVerwG IV C 205.65 - BVerwGE 26, 287 [BVerwG 15.03.1967 - IV C 205/65] [292 ff.] und vom 28. Februar 1975 - BVerwG IV C 30.73 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 33 S. 12 [18]).
  • VGH Bayern, 27.07.2018 - 15 B 17.1169

    Baugenehmigung für Errichtung eines Wohnhauses

    Der Zuwachs der überbauten Fläche von 96 m² (Altbestand) auf ca. 188, 5 m² (neues Wohngebäude mit angebauter Garage) beträgt dann nahezu das Doppelte (vgl. auch BVerwG, U.v. 23.5.1980 - IV C 84.77 - BauR 1980, 552 = juris Rn. 12; Söfker in Ernst/Zinkahn/ Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Februar 2018, § 35 Rn. 164).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2015 - 2 A 1394/13

    Wann ist ein Ersatzbauvorhaben im Außenbereich zulässig?

    vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Oktober 1990- 4 C 45.88 -, BRS 50 Nr. 86 = juris Rn. 30, und vom 23. Mai 1980 - IV C 84.77 -, BauR 1980, 552 = juris Rn. 12.
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

    Für das Merkmal der "Geringfügigkeit" der Erweiterung kommt es nicht allein auf das quantitative Verhältnis zwischen dem ursprünglich vorhanden gewesenen Gebäude und dem Ersatzbau an; vielmehr ist von entscheidender Bedeutung, wie sich die Erweiterung auf die vom Ersatzbau betroffenen öffentlichen Belange auswirkt (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1980 - BVerwG 4 C 84.77 - ZfBR 1980, 242 ).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 C 4.03

    Außenbereich; Entprivilegierung; sonstiges Vorhaben; Wohngebäude; Bauernhaus;

    Das ist mit dem Tatbestandsmerkmal der Gleichartigkeit nicht vereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1980 - BVerwG 4 C 84.77 - DÖV 1980, 765).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2013 - 3 L 4/08

    Festsetzung der Berücksichtigung von Dachvorsprüngen und Terrassen bei der

    Ungeachtet dieser im Ansatzpunkt nicht auf das Quantitative, sondern auf das Qualitative ausgerichteten Betrachtungsweise ist ein Ersatz- oder Wiederaufbau dann ohne weiteres als nicht "vergleichbar" anzusehen, wenn die Erweiterung schon von ihrem quantitativen Ausmaß her ein Gewicht hat, das über eine untergeordnete Hinzufügung hinausgeht (dazu BVerwG, U: v. 23.05.1980 - IV C 84.77 - BauR 1980, 552).
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 85.77

    Antrag auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung eines zerstörten Wohngebäudes -

    Insoweit liegt es bei § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 5 Satz 2 BBauG nicht anders als etwa bei den ebenfalls in § 35 Abs. 4 und 5 BBauG enthaltenen Begriffen "ohne wesentliche Änderung einer baulichen Anlage" oder der "geringfügigen Erweiterung" (vgl. dazu Urteile des Senatsvom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 81.77 - undvom 23. Mai 1980 - BVerwG 4 C 84.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 162).
  • VG Freiburg, 12.12.2023 - 2 K 3207/23

    Öffentliches Baurecht: Einstweiliger Rechtsschutz einer Gemeinde gegen die

    Entscheidend für die Gleichartigkeit ist nicht das quantitative Verhältnis zwischen dem ursprünglich vorhanden gewesenen Gebäude und dem Ersatzbau, sondern vielmehr, wie sich die Erweiterung auf die vom Ersatzbau betroffenen öffentlichen Belange auswirkt (vgl. BVerwG, Urteile vom 31.10.1990 - 4 C 45.88 - juris Rn. 30 und vom 23.05.1980 - IV C 84.77 - juris Rn. 12).

    Ungeachtet dieser im Ansatzpunkt nicht auf das Quantitative, sondern auf das Qualitative ausgerichteten Betrachtungsweise ist ein Ersatzbau aber dann ohne Weiteres als nicht gleichartig anzusehen, wenn die Erweiterung schon von ihrem quantitativen Ausmaß her ein Gewicht hat, das über eine untergeordnete Hinzufügung hinausgeht (vgl. zu § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BbauG BVerwG, Urteil vom 23.05.1980 - IV C 84.77 - juris Rn. 12).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2015 - 2 A 1395/13

    Untersagung der Fortführung der Bauarbeiten wegen abweichender Bauausführung und

    vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Oktober 1990- 4 C 45.88 -, BRS 50 Nr. 86 = juris Rn. 30, und vom 23. Mai 1980 - IV C 84.77 -, BauR 1980, 552 = juris Rn. 12.
  • BVerwG, 18.12.1989 - 4 B 229.89

    Anforderungen an die Darlegung des Abweichens eines Urteils von einer

    Das gilt auch, soweit die Beschwerde die Geringfügigkeit der Erweiterung erörtert und für das neue Vorhaben in Anspruch nehmen will (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1980 - BVerwG 4 C 84.77 - DÖV 1980, 765 = BauR 1980, 552).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht